Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz WILDFLECKEN (Schießwarnung)
Bekanntmachung der Truppenübungsplatzkommandantur WILDFLECKEN
Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich!
Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert.
Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Der Einsatz von Drohnen im Abstand kleiner 100 Metern zu militärischen Anlagen, sowie der Flug im aktiven Flugbeschränkungsgebiet über dem Truppenübungsplatz ist verboten!
An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben.
Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr.
Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben.
Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.
Der TrÜbPl-Kommandant
An den unten aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem TrÜbPl WILDFLECKEN geschossen, gesprengt, Handgranaten geworfen und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.
Ich bitte Sie, folgende Punkte zu beachten:
1) Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch gehisste rote Flaggen, bei Nacht durch an den Flaggenmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt. Die Schranken des Gefahrenbereiches sind geschlossen. Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des TrÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.
2) Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht. Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.
3) Das unbefugte Betreten und Befahren des TrÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
VORSICHT! BLINDGÄNGER, ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN UND STRASSEN – VERSCHMUTZUNGEN. UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPEN-ÜBUNGSPLATZ.
Den Anordnungen des Schießsicherheitspersonals der TrÜbPlKdtr WILDFLECKEN und der Absperrposten ist Folge zu leisten.
Aushänge der Gefahrenbereiche sind zu beachten!!
ggf. sind die zuständigen Revierleiter zu kontaktieren
06.10.2026 0700 – 1630
07.10.2026 0700 – 2330
08.10.2026 0700 – 2330
09.10.2026 0700 – 1230
12.10.2026 0700 – 1630
13.10.2026 0700 – 1630
14.10.2026 0700 – 2330
15.10.2026 0700 – 1630
16.10.2026 0700 – 1230
19.10.2026 0700 – 1630
20.10.2026 0700 – 2330
21.10.2026 0700 – 2330
22.10.2026 0700 – 1630
23.10.2026 0700 – 1230
26.10.2026 0700 – 2330
27.10.2026 0700 – 1630
28.10.2026 0700 – 2330
29.10.2026 0700 – 1630
30.10.2026 0700 – 1230